WICHTIGE INFORMATION
Erforderliche Einzelabnahme / Eintragung gemäß §19.2 StVZO
Beim Einbau der Module ergibt sich eine bauliche Veränderung, die ohne Eintragung und Einzelbegutachtung durch Prüfbericht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und – bei Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr – zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Diese Eintragung ist kostenpflichtig und vom Kunden selbst zu tragen.
Bitte prüfen Sie vor dem Kauf of für das gewünschte Fahrzeug ein Teilgutachten vorhanden ist.
Ohne Teilgutachten und ohne Eintragung ist dieses Modul nur für den Motorsport geeignet.
Der Einbau von Tuningmodulen hat Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Zusätzlich können sich auch Auswirkungen auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller ergeben. Bei Fragen informieren wir Sie gerne.
Bei Modulen ohne Teilgutachten empfehlen wir einen Termin bei zugelassenen technischen Prüfdiensten (z.B. TÜV, DEKRA o. w.) zu vereinbaren und die Voraussetzungen einer Eintragung zu prüfen.
Die Kosten für eine Einzelabnahme des Fahrzeuges ergeben sich aus Umfang und Zeitaufwand der Untersuchung.